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OLG Schleswig, 25.05.2000 - 11 U 146/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notar; Grundstücksverkauf; Belehrungspflicht; Auflassungsvormerkung; Zahlungspflicht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 19; BeurkG § 17; BGB § 326
Belehrungspflicht des Notars gegenüber dem Verkäufer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel - 9 O 556/96
- OLG Schleswig, 25.05.2000 - 11 U 146/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.05.1993 - IX ZR 66/92
Prüfungs- und Hinweispflichten bei Grundstückskauf - Stellvertretung und …
Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 11 U 146/98
Liegen besondere Umstände vor, die Anlass zu der Vermutung geben, einem Vertragsbeteiligten drohe ein Schaden, weil er sich wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage der diesbezüglichen Gefahr nicht bewusst gewesen ist, muss der Notar darauf hinweisen und zugleich über die rechtlichen Möglichkeiten zur Vermeidung oder zumindest zur Verringerung der Gefahr dieses Schadens belehren (BGH, Urt. v. 27.05.1993, IX ZR 66/92, NJW 1993, 2744/2745).Freilich ist die Belehrungspflicht nicht (bereits) unter dem Gesichtspunkt einer ungesicherten Vorleistung des Klägers gegeben, die im Hinblick auf die Bewilligung und Eintragung der Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung vorliegen könnte (BGH, Urt. v. 27.05.1993, a. a. O., S. 2745, zu 2 a).
- BGH, 27.10.1994 - IX ZR 12/94
Belehrungspflicht des Urkundsnotars hinsichtlich der Erbringung einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 11 U 146/98
Im Übrigen müsste der Beklagte darlegen und ggf. beweisen, dass der Kläger sich (evtl. wegen der Beratung durch den Makler) über das mit dem Vertragsschluss vorhandene Risiko vollständig im Klaren war (BGH, Urt. v. 27.10.1994, IX ZR 12/94; DNotZ 1995, 407 ff.). - BGH, 15.04.1999 - IX ZR 93/98
Belehrungspflicht des Notars über ungesicherte Vorleistungen beim …
Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 11 U 146/98
Auch wenn ein Vertragsbeteiligter weiß, dass er durch den Abschluss des Vertrages in eine bestimmte Risikolage geraten kann, besteht gemäß § 17 BeurkG eine ergänzende Belehrungspflicht des Notars über Möglichkeiten zur Vermeidung oder Verminderung des Risikos (BGH, Urt. v. 15.04.1999, IX ZR 93/98, NJW 1999, 2188/2189).